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Gibt es einen spezifischen Legasthenie-Test?

Einen Test, der direkt die Legasthenie misst gibt es gegenwärtig noch nicht. Im Forschungsbereich wird wohl aktuell anhand von Bildgebungsverfahren versucht, eine Legasthenie genau diagnostizieren zu können, doch spielen diese Verfahren in der Praxis keine Rolle.

Der Legasthenie Test besteht in der Praxis aus der Anwendung eines Rechtschreibtests, Lesetests und Intelligenztests. Zur weiteren Abklärung wird ein ausführliches diagnostisches Gespräch mit den Eltern geführt. Um auszuschließen, das die Lese- und Rechtschreibproblematik ihre Ursachen in psychischen Faktoren (z.B. Schulangst) hat oder ausschließlich auf Aufmersamkeitsprobleme zurückzuführen ist, werden zusätzlich werden weitere Verfahren (z.B. projektive Tests) durchgeführt.

1. Welche Tests werden durchgeführt?

Erfassung der...

Testart

Testname

Rechtschreibfähigkeit

normierter Rechtschreibtest

WRT, DRT, HSP

Lesefähigkeit

normierter Lesetest

ZLT, SLT

Intelligenz

Intelligenztest

HAWIK, CFT, K-ABC

psychische Befindlichkeit

klinischer Test

DTK, AFS, Tiere in Bilder

Aufmerksamkeit / Konzentration

Konzentrationstest

TAP

Vorgeschichte / Anamnese

Fragebogen und Gespräch

Diverse

Der sogenannte Legasthenie-Test ist also ein Vorgehen aus verschiedenen Verfahren, um am Ende dieser diagnostischen Phase eine Aussage treffen zu können, ob bei dem untersuchten Kind eine Legasthenie vorliegt. Hier noch einige kurze Anmerkungen zu den Tests.

  • Der Rechtschreibtest wird durchgeführt, um wirklich festzustellen, ob eine sehr geringe Rechtschreibfähigkeit vorliegt. Dasselbe gilt für den Lesetest.
  • Der Intelligenztest wird durchgeführt, um festzustellen, ob die schlechte Rechtschreibung beispielsweise auf eine erniedrigte Intelligenz zurückzuführen ist. Viel wichtiger ist jedoch die Information, wie groß der Unterschied zwischen der Leistungsfähigkeit in der Rechtschreibung und in der Intelligenz ist. Dafür werden beide Testergebnisse in T-Werte umgerechnet. Beispiel: Liegt beim Kind eine durchschnittliche Intelligenz vor (T-Wert: 50) und im Rechtschreibstest ein T-Wert von 36 besteht eine T-Wertdifferenz von 14. Für die Diagnose der Legasthenie muss mindestens ein T-Wertunterschied von 10 T-Wertpunkten bestehen.
  • Der Test zur Erfassung der “psychischen Befindlichkeit” bringt die Information, inwieweit sich durch die Legasthenie schon eine psychische Folgesymptomatik abgezeichnet hat oder ob die schlechte Rechtschreibung auf eventuelle psychische Probleme zurückzuführen ist.
  • Die Erfassung der Vorgeschichte wird im Rahmen der Anamnese durchgeführt und ist für den Diagnostiker von sehr großem Wert.
  • Der Aufmerksamkeitstest gibt Aufschluss darüber, ob ADHS vorliegt.

2. Wer führt den Legasthenie Test durch?
Der Rechtschreib- und Lesetest kann auch von Schulpsychologen durchgeführt werden. Eine umfassende Diagnostik kann jedoch nur der Kinder- und Jugendpsychiater durchführen. In jeder größeren Stadt gibt es Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen. Der Kinder- und Jugendpsychiater ist ein Mediziner, der sich auf psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen spezialisiert hat. Er stellt am Ende der Untersuchungen ein Attest aus, das bestätigt, dass das Kind eine Legasthenie aufweist. Hier steht jedoch nicht Legasthenie sondern der Fachbegriff Lese- und Rechtschreibstörung.

Achtung: In der Regel werden von der Schule nur Atteste anerkannt, die vom Kinder- und Jugendpsychiater erstellt wurden.

  • Lehrer empfehlen häufig einen Termin beim Schulpsychologen. Dieser führt ein Gespräch mit den Eltern, einen Lesetest und einen Rechtschreibtest durch. Der Schulpsychologe kann auch eine Lese-Rechtschreibschwäche diagnostizieren, jedoch keine Legasthenie (da der Schulpsychologe nicht die anderen Tests durchführt).
  • Hat der Schulpsychologe einen starken Verdacht auf eine Legasthenie verweist er schließlich zur weiteren Diagnostik auf den Kinder- und Jugendpsychiater.
  • Besteht eine sehr lange Warteliste beim Schulpsychologen und sollte möglichst zügig Klarheit herrschen, kann man auch direkt zum Kinder- und Jugendpsychiater gehen.
  • Achtung: nur der Kinder- und Jugendpsychiater kann Atteste über Legasthenie erstellen, die von der Schule anerkannt werden können bzw. anerkannt werden müssen.

Liegt beim Kind also eine Legasthenie vor, wird das Legasthenie-Attest (vom Kinder- und Jugendpsychiater) in der Schule (Direktor) eingereicht. Die Rechtschreibung wird nun nicht mehr gewertet, d.h. Diktatnoten fließen in die Zeugnisnote nicht mit ein. Auch das Lesen wird nicht mehr benotet. Häufig erhalten die Kinder einen Zeitzuschlag. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

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